
Das bisschen Haushalt
Eckad, was iss los? Du büss viel zu früh auffe Abeit!
Ja, Meister, ich hab das zuhause nich länger nich ausgehalten. Mir is da so Vieles durch den Kopp gegangen, wie ich als Bürger von diesen Land dazu beitragen kann, dass das wieder aufwärts geht mit uns.
Und, Eckad, willst du dein Sparschwein schlachten und die paar Groschen innen großen Pott schütten?
Nee nich, Meister. Aber da kursieren ja so mannig viel Ideen wie Soziales Jahr für Rentner oder Raufsetzung von die Beitragsbemessungsgrenze, Erhöhung vonne Erbschaftssteuer, Kürzung von Bürgergeld. Da kann ich ja nun mal überall keinen Beitrag zu leisten, und viele annere auch nich. Obwohl es so wichtig wär!
Und, Eckad, wen willst DU denn in die Tasche greifen?
Meister, wenn wir mal ehrlich sind, dann gibs ja – wie jeder weiß – einen Stand, der wenig bis nix abeitet: die Hausfrauen, mein ich. Gibs ja sogar Lieder drüber. Denk da mal an den berühmten Gassenhauer „Das bisschen Haushalt, …. sacht mein Mann“. Also iss da doch was Wahres dran, oder?
Du musst das ja wissen, Eckad, bist ja schon ewig verheiratet, oder?
Nun hack doch nich immer auf mich rum, Meister. Nee. Ich bin solo, aber ICH hab kein rechtlichen Anspruch auf Taschengeld, wie die Hausfrauen! Weißt du denn nich, Meister, dass die nach Paragraf 1360 ff BGB Anspruch auf fünf bis sieben Prozent Taschengeld von dem verfügbaren Nettoeinkommen des Partners haben? Das sind Millionen von Hausfrauen, sach ich dir, und wenn man denen ihrn Anspruch auf zwei bis drei Prozent kürzen würde: Milliarden Euro täten da zusammenkommen. Da würd es ordentlich in der Kriegskasse krachen! Und wir könnten auch noch die Schulden aus der Maut-Geschichte und der Maskenbeschaffung mit ‘nem Fingerschnipp bezahlen!
Und du biss dann der schillernde Retter für die nächste Generation Deutschland, der ALL-INN-Eckad?
(299 Worte)


Das gibt es noch? Taschengeld für die Frau? Ich fürchte, bevor man über Eckads Vorschlag nachdenken kann, sollte man den Anspruch auf Taschengeld mal breiter bekannt machen. Wie interessant, Taschengeld, das nicht Wirtschaftsgeld ist und theoretisch eingeklagt werden könnte … 🤔👍
Danke dir für die Etüde! Taschengeld, tztztztz. 😉
Nachmittagskaffeegrüße ☁️🎶🛋️☕
Nein, nicht für die Frau an sich, sondern für die Hausfrau. Das ist ein feiner Unterschied.
Na ja, ja, für die Frau in der klassischen Rollenverteilung. Ich zitiere der Bequemlichkeit halber mal Wikipedia: „Als Taschengeldanspruch bezeichnet man das Recht eines Ehegatten, der kein oder ein sehr geringes eigenes Einkommen erzielt, gegenüber seinem Partner auf Zahlung eines Barbetrags zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse.“
Das bedeutet, dass auch der „Hausmann“ Anspruch auf Taschengeld hat, wenn die Frau die Verdienerin ist.
Hab mich nie damit beschäftigt, Werner, danke. 😉
Ich wusste das auch nicht. Witziges Gesetz. Würde eine Hausfrau sich nicht eher scheiden lassen? Jedenfalls ist es eine lustige Etüde!
Danke. Hat mir selbst auch Spass gemacht, mal wieder ein bisschen Döntjes zu Papier zu bringen.